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Mitteilungspflicht gemäß § 109a EstG

Die RINGANA GmbH ist ihrer Mittelungspflicht gem. § 109a EStG für österreichische Partner, welche einmalig über € 450,00 oder in Summe im Kalenderjahr über € 900,00 erwirtschaftet haben nachgekommen. Im Online-Office ist die Bestätigung über die erfolgte Meldung abrufbar. Bei weiteren Fragen zur Meldungspflicht, nach § 109a EstG kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.

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